Erbrecht
Wir helfen Ihnen bei allen Fragen im Zusammenhang mit Erbschaften und Vermögensübertragungen auf die nächste Generation.
Vor dem Erbfall
Das Erbrecht betrifft jedermann. Denn Fragen der Vermögensübertragung, zumeist an die nächste Generation oder auch an gemeinnützige Einrichtungen, sollten bereits vor dem Erbfall angegangen werden. Häufig helfen dann ganz einfache Schritte, um die Vermögensnachfolge zur Zufriedenheit aller Beteiligten zu regeln. Dabei geht es zumeist nur um sehr wenige Punkte aus folgenden Bereichen:
- Sollen Übertragungen bereits zu Lebzeiten erfolgen ?
- Testament – wie und mit welchem Inhalt ?
- Erbteil – wie erfolgt die Erbeinsetzung, was ist zu beachten ?
- Pflichtteil – gibt es hier Beschränkungen oder Gestaltungsmöglichkeiten ?
- Soll eine Vorsorgevollmacht für den Fall des Verlustes der Geschäftsfähigkeit erteilt werden ?
Gleichzeitig kann durch Maßnahmen vor dem Erbfall oft auch die zu erwartende Erbschaftsteuer spürbar gesenkt werden.
Nach dem Erbfall
Ohne eine Regelung des Erblassers, oder bei einer unvollständigen oder unklaren Regelung durch den Erblasser, stellen sich nach dem Erbfall häufig grundlegende Fragen: Wer ist Erbe und wer bekommt was? Wie ist der Nachlass zu verteilen? In welchem Verfahren kommt es zu dieser Verteilung, und wie lange wird das dauern? Wer muss die Erbschaftsteuer-Erklärung abgeben und welche Steuer ist zu erwarten? Hier ist es oftmals sinnvoll, dass die Erben einen Fachmann beauftragen, der sich dieser Fragen für sämtliche Erben und weitere Beteiligten annimmt und das Verfahren reibungslos abwickelt. Die anwaltliche Unterstützung durch uns umfasst dann schwerpunktmäßig
- die Beantragung eines Erbscheins bis zur Erbscheinserteilung,
- die Feststellung des Nachlassumfangs,
- die Auseinandersetzung (d.h. Teilung) der Erbengemeinschaft,
- die Regelung von Pflichtteilsansprüchen und Vermächtnissen und
- die Begleitung des Erbschaftsteuerverfahrens.
Sollten sich im Zuge eines Erbfalls nicht alle Fragen einvernehmlich zwischen den Beteiligten regeln lassen, bleibt nur die Klärung durch das zuständige Nachlassgericht. Wir wissen, worauf es in einem solchen Fall besonders ankommt und helfen Ihnen bei der Wahrnehmung Ihrer berechtigten Interessen:
- Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen gegen Miterben oder Dritte,
- Auslotung von Vergleichsmöglichkeiten zur möglichst raschen und effizienten Prozessbeendigung,
- Umfassende vorherige Abstimmung sämtlicher Maßnahmen und Schriftstücke im Prozess und zeitnahe Besprechung aller vom Prozessgegner oder vom Gericht stammenden Schriftstücke.