RAin Alexandra Wilde-Tosun

Gewerblicher Rechtsschutz

Vielfach wirft der Begriff des gewerblichen Rechtsschutzes Fragen auf, weil er eine Vielzahl von Gesetzen und Lebensbereichen erfasst: 

Gegenstand des gewerblichen Rechtsschutzes sind grundsätzlich immaterielle Güter; man spricht auch von geistigen Eigentum. Hierzu gehören Leistungen, die durch einen kreativen Prozess für die Außenwelt wahrnehmbar geschaffen werden.

Der gewerbliche Rechtsschutz schützt demnach das geistige Eigentum an einer einzigartigen gedanklichen Leistung bzw. Erfindung.

Der gewerbliche Rechtsschutz unfasst somit:

Das Recht gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das Markenrecht (MarkenG), das Geschmacksmusterrecht (GeschmMG), das Gebrauchsmusterrecht (GebrauchsmG) sowie das Patentrecht (PatG).

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