RAin Alexandra Wilde-Tosun

Urheberrecht

Wir beraten Kreative, Künstler, Unternehmen und Gewerbetreibende beim Schutz ihrer Urheber- und Leistungsschutzrechte. Unsere Mandanten kommen hauptsächlich aus dem Film-, Medien- und Entertainmentbereich-; Gleichwohl sind wir ebenso für Mandate aus der Literatur, Kunst und Verlagsbranche sowie der Modeindustrie tätig.

Wir helfen Ihnen, die Verwertung Ihrer Urheberrechte selbst in die Hand zu nehmen und bei Bedarf nach erfolgreichen Verhandlungen Lizenzen an Dritte zu erteilen, um die Verwertung gegn entsprechende Beteiligung eanderen zu überlassen und sich wieder dem Werkschaffen zuzuwenden. 

Durchsetzung Ihrer Rechte

Auch wenn es um die Durchsetzung Ihrer urheberrechtlichen Ansprüche vor Gericht geht, sind wir mit unserem KnowHow und unserem Können für Sie da und helfen Ihnen Ihre Ansprüche auf Beseitigung, Unterlassiung und/oder Scahdensersatz durchzusetzen.

Abmahnung erhalten ?

Sollten Sie jedoch selbst eine Abmahnung erhalten haben, weil Sie durch das unerlaubte Herunterladen bzw. Anbieten einer Film- oder Musikdatei, eines Computer-/ Videospiels in einer Internet-Tauschbörse (sog. Filesharing-Fälle) eine Urheberrechtsverletzung begangen hätten und werden Sie werden aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie Schadensersatz und hohe Anwaltsgebühren zu zahlen ? 

Inzwischen gibt es eine ganze Reihe von Rechtsanwaltskanzleien, deren Hauptgeschäft darin besteht, hunderfach Abmahnungen zu versenden. Oft genug sitzen die auftraggebenden Urheber bzw. Rechteverwalter im Ausland und mahnen Sie wegen des angeblichen Downloads eines fremdsprachigen Films ab, den Sie möglicherweise allein aus sprachlichen Gründen nicht einmal verstehen würden.

Tätig geworden sind wir bisher beispielsweise in Abmahnungsfällen aus den Kanzleien:

Kornmeier & Partner Rechtsanwälte, Waldorf Frommer Rechtsanwälte, Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller, Rechtsanwaltskanzlei Daniel Sebastian, Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, SKW Schwarz Rechtsanwälte, WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, NIMROD RAe, Reichelt Klute Aßmann RAe, APW Rechtsanwälte & Notar, Sasse & Partner RAe, bindhardt & lenz RAe, Bindhardt Fiedler Zerbe RAe, Zimmermann & Decker RAe, Kanzlei Zinke, Kanzlei Oliver Edelmaier, Vorwerg & Sommer RAe, Rechtsanwaltskanzlei Oliver Spies, Baumgarten Brandt RAe, Lampmann Haberkamm Rosenbaum RAe, Rechtsanwaltskanzlei Carsten Goethe, URMANN+COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (U+C Rechtsanwälte)

und viele andere.

Hier helfen wir Ihnen schnell und zuverlässig weiter. Keinesfalls sollten Sie ohne anwaltliche Beratung die geforderte Unterlassungserklärung unterschreiben und die verlangte Summe zahlen, wenn Sie sich keiner Urheberrechtsverletzung bewusst sind. Anderenfalls laufen Sie nicht nur Gefahr, sich erneut ähnlichen Ansprüchen auszusetzen, sondern auch der Gefahr weiterer unzulässiger Zugriffe auf ihren Internetanschluss.

 

Neue Abmahnwelle der Kanzlei U+C Rechtsanwälte rollt über Deutschland

 

09.12.2013 - Seit letzter Woche werden tausende von Haushalten in Deutschland mit Abmahnschreiben der Rechtsanwaltskanzlei URMANN + COLLEGEN (U+C Rechtsanwälte) aus Regensburg überzogen. Hintergrund ist nicht etwa der Tatbestand des sog. Filesharings (Up- und Download von Film-, Musik- und Spieledateien), bei denen das illegale öffentliche Zugänglichmachen im Internet, insbesondere auf sog. Tauschbörsen verfolgt wird. Nein, hier wird vielmehr zum ersten Mal in der Geschichte der Abmahnwellen, die bereits in der Vergangenheit über Deutschland hinweggefegt sind, das sog. Streamen (also das zeitgleiche Abspielen eines frei zugänglichen Films aus dem Internet) als Urheberrechtsverletzung bezeichnet und abgemahnt.

Bei dem Vorgang des Streamings wird unserer Ansicht nach jedoch lediglich eine flüchtige Kopie des Films im Cache angefertigt, die lediglich zum Abspielen technisch notwendig und nicht bleibend ist. Eine solche technisch bedingte und flüchtige Kopie ist jedoch nach § 44a UrhG zulässig und daher nicht als Urheberrechtsverletzung zu qualifizieren.

Wir raten Ihnen daher dringend davon ab, die geforderten EUR 250,00 zu zahlen und/oder die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.Überhaupt nicht auf die Abmahnung zu reagieren und diese einfach zu ignorieren, halten wir allerdings auch für riskant, da die Kanzlei C+U in diesem Fall per einstweiliger Verfügung gegen den Abgemahnten vorgeht, was weit höhere Kosten für Sie bedeutet.

Erforderlich ist hier daher eine fachlich fundierte Stellungnahme, mit der die Abmahnung zurückgewiesen wird. Wir helfen Ihnen gerne.

 

Vorsicht Trojaner ! Falsche Abmahnungen der Kanzlei U+C per E-Mail im Umlauf !

 

10.12.2013 - Wir erhalten vermehrt Anfragen von Mandanten, die eine vermeintliche Abmahnung der Kanzlei U + C Rechtsanwälte (URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) per E-Mail erhalten haben. In der Regel werden anwaltliche Abmahnungen weder per E-Mail, noch per Fax verschickt. Wenn dies doch einmal der Fall sein sollte, ist unbedingt abzuwarten, ob die Originalabmahnung auch auf postalischem Wege eingeht. 

Die im Umlauf befindlichen angeblichen Abmahnungen der Kanzlei U + C Rechtsanwälte sind gefälscht und enthalten sehr wahrscheinlich schädliche Software im anhang. Daher ist trotz der Aufforderung, den Anhang zu öffnen ("Die aufgezeichneter Beweise sowie die Bankdaten und unsere Kontaktdaten finden Sie in der angehängten Datei." dringend davon abzuraten.

Die E-Mail kann vernachlässigt bleiben und sollte sofort gelöscht werden.

Auch die Kanzlei U+C erklärt auf ihrer Internetseite:

"Seit heute werden im Namen von U+C Abmahnungen per E-Mail verschickt, in denen den Empfängern Urheberrechtsverletzungen im Internet vorgeworfen werden. Diese E-Mail stammen nicht aus der Kanzlei URMANN + COLLEGEN. Abmahnungen im Namen unserer Mandantschaft werden ausschließlich per Post versandt. Sollten Sie eine derartige E-Mail erhalten haben, bitten wir darum, uns diese an mail@urmann.com zukommen zu lassen, damit wir hiergegen vorgehen können. Falls die Email einen Anhang enthält, öffnen Sie diesen bitte keinesfalls, weil oft Schadsoftware mit versendet wird. Sie können dem Sender der Email antworten und ihm mitteilen, dass höchstwahrscheinlich sein Email-Konto und möglicherweise auch der komplette Computer gehackt wurde."

 

Neue Pressemitteilung von Abmahnanwalt Daniel Sebastian im Fall Redtube

 

11.12.2013- Rechtsanwalt Daniel Sebastian weist die gegen ihn erhobenen Vorwürfe im Zusammenhang mit der zwischenzeitlich gegen ihn erstatteten Strafanzeige zurück. Mehr unter:

http://www.danielsebastian.de/docs/Presseerklaerung_131211.pdf

 

Neue Pressemitteilung der RedTube-Abmahnanwälte Urmann+Collegen (U+C)

 

11.12.2013 - Die Anwälte, die in der letzten Woche bis an die 100 000 Abmahnungen im Auftrag der The Archive AG verschickt haben, weisen jeden Täuschungsversuch in Richtung des LG Köln von sich. Mehr unter:

http://www.urmann.com/xrt/Presseerklaerung_Streaming.pdf

 

Weitere Abmahnungen wegen Streamings sollen folgen ! Keine Sicherheit mehr beim Surfen auf Youtube und co.

 

 

11.12.2013- Abmahnanwalt Thomas Urmann von der Kanzlei U+C Rechtsanwälte soll heute in einem Telefongespräch mit dem Kölner Kollegen Solmecke erklärt haben, dass die derzeitige Redtube-Abmahnwelle in Bezug auf andere Internetportale als Redtube weitergehen wird. Es gäbe mittlerweile zahlreiche Gerichtsbeschlüsse auch für andere Provider als die Telekom, mit denen die Herausgabe von IP-Adressen vermeintlicher Urheberrechtsverletzer angeordnet worden sei. Aufgrund der Mengen der in der vergangenen Woche versandten Abmahnungen seien diese weiteren geplanten Abmahnungen bisher aber nicht zu bewältigen gewesen. Urmann vertritt dabei die Ansicht, dass bereits das bloße Anschauen eines Videostreams als Urheberrechtsverletzung einzustufen sei.

Den Bericht über das Gespräch findet Sie hier:

http://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/abmahnkanzleien/abmahnung-u-c-rechtsanwaelte/thomas-urmann-diese-abmahnwelle-war-erst-der-anfang-49126/

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